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Haus für Journalismus und Öffentlichkeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Infrastruktur bei der Publix gGmbH am Standort Herrmannstraße 90, 12051 Berlin

1. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten mit Ausnahme des Übernachtungsangebotes sowie der Ton- & Video-Produktionsstudios – deren Nutzung in gesonderten AGBs geregelt sind - für sämtliche Leistungen der Publix gGmbH, nachfolgend “Publix”, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern am Standort Herrmannstraße 90, 12051 Berlin („Gebäude“) erbringt.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch Publix oder eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Publix keine Geltung.

3. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer, nachfolgend “Kunden” oder “Nutzer”, die die Vision von Publix teilen, nämlich eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft in Deutschland und Europa zu sichern, journalistische Innovationen zu fördern, den demokratischen Diskurs zu stärken und Desinformation entgegenzutreten. Auch wenn diese selbst nicht gemeinnützig sind, fördern sie diese Ziele, so dass Publix ein großes Interesse daran hat, ihnen Zugang zu den nachfolgenden Leistungen zu geben. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen, beruflichen Tätigkeit handelt, sowie deren Angestellten und Mitarbeiter („Teilnehmer“).

4. Der vorliegende Text wurde aus Gründen der Klarheit und Lesbarkeit nicht umfassend in inklusiver Sprache verfasst. Publix ist sich bewusst, dass dadurch Geschlechter- und Identitätsvielfalt nicht direkt in der Sprache abgebildet wird. Es wird betont, dass alle Personen und Personengruppen gemeint sind, und sich in gleicher Weise angesprochen fühlen dürfen.

2. Leistungsbeschreibung

1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Publix ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, welche ausgestattet sind mit Tisch, Stuhl und Stromanschluss einschließlich Zugang zum Internet; unmöblierten Teamräumen für die Nutzung als Büro- bzw. Arbeitsraum, Veranstaltungs-, Seminar- und Konferenzräumen („Meetingräumen“); Schließfächer zur Verwahrung persönlicher Gegenstände; Postannahme im Rahmen der angebotenen Tarife, welche nachfolgend in der Leistungsbeschreibung unter 4) aufgeführt sind. Publix erbringt darüber hinaus weitere, im Zusammenhang mit den bereits genannten Angeboten stehende Servicedienstleistungen, wie z.B. hausmeisterliche Tätigkeiten; die Reinigung und Wartung aller Flächen im Haus; die Durchführung von Veranstaltungen mit und ohne gastronomischen Service; die Vermietung von Technik- und sonstigem Equipment für Veranstaltungen.

2. Das kostenlose und zum Teil kostenpflichtige Angebot von zusätzlicher Infrastruktur wie etwa Fahrradstellplätze, Schließfächer, Lagerflächen, Briefkästen oder Monitore richtet sich nach Verfügbarkeit. Sofern für die Nutzung von Meetingräumen Stundenkontingente zwischen Kunden und Publix vereinbart sind, so sind diese im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit innerhalb des vereinbarten Zeitraums (in der Regel monatlich) unter Beachtung der Buchungs- und Stornierungsbedingungen zu verbrauchen und verfallen anderenfalls.

3. Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder einen bestimmten Zeitraum beschränkt.

4. Folgende Tarife/Produkte werden derzeit angeboten:

a) Flex Desk: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen nach Verfügbarkeit im EG und 1.OG inklusive unbegrenzter Internetnutzung (WLAN) im Rahmen der regulären, auf der Webseite einsehbaren Öffnungszeiten und tageweiser Nutzung eines Schließfaches nach Verfügbarkeit.

b) Fix Desk: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung eines festen Arbeitsplatzes im Rahmen der regulären, auf der Webseite einsehbaren Öffnungszeiten inklusive unbegrenzter Internetnutzung (WLAN) sowie fester Belegung eines Schließfaches im 1. OG.

c) Dedicated Offices: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung und Berechtigung zur Einrichtung von mehreren Arbeitsplätzen in geschlossenen Büros, im 1.OG-4.OG inklusive unbegrenzter Internetnutzung (WLAN)

Weitere Serviceleistungen sind:

a) Das Kopieren, Ausdrucken und Scannen auf den Publix-eigenen Druckern im Rahmen der Büronutzung im nicht-gewerblichem Umfang. Für die Produkte Fix Desk und Flex Desk gilt eine Seitenzahlbegrenzung von 500 Ausdrucken pro Nutzer/Monat. Für die Vervielfältigung publizistischer Erzeugnisse und Werbematerial in größerem Umfang stehen die Drucker nicht zur Verfügung;

b) Die Durchführung von gastronomischen, technischen und sonstigen operativen Services;

c) Die Durchführung von Veranstaltungen und programmatischen Formaten, an denen die Kunden entgeltfrei oder gegen Entgelt teilnehmen können;

d) Die Ermöglichung von Veranstaltungen und programmatischen Formaten durch die kostenlose und/oder kostenpflichtige Nutzungsüberlassung von Veranstaltungsflächen, Veranstaltungstechnik und die Erbringung von Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltungsdurchführung, wie die Bereitstellung von Wachschutz, Vor-Ort-Personal für Gästemanagement und Garderobenannahme sowie die Durchführung von gastronomischen, technischen und sonstigen operativen Services. Der Kunde ist verpflichtet, für die von ihm beauftragten Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen. Das gilt auch für in Verbindung mit einer Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen an Dritte.

5. Für die Durchführung von Veranstaltungen werden derzeit folgende Flächen / Produkte angeboten, die auch in Kombination oder nur teilweise und mit unterschiedlicher Möblierung und Ausstattung genutzt werden können.

           a. Forum: Erdgeschoss
           b. Box: Erdgeschoss
           c. Konferenzraum: Erdgeschoss
           d. Kantine: Erdgeschoss
           e. Panorama Studio: 5. OG
           f. Bibliothek: 1. Obergeschoss
           g. Meetingraum Laurie: 1. Obergeschoss
           h. Meetingraum Werkstatt: 1. Obergeschoss
            i. Ateliers: 5. Obergeschoss

6. Der Kunde hat vor Beginn des Vertragsverhältnisses die Gelegenheit zur ausführlichen Überprüfung der Fläche und der Ausstattung und erkennt deren Funktionsfähigkeit an. Publix übergibt die Flächen und Arbeitsplätze im sauberen Zustand. Räume und Einzelarbeitsplätze im Gemeinschaftsbüro entsprechend der Produkte Coworking Fix / Coworking Flex sind am Ende des Arbeitstages in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

7. Die Flex Desks müssen am Ende jedes Nutzungstages vom Kunden komplett geräumt werden.

8. Publix kann zur Sicherung eventueller Schadenersatzansprüche die Hinterlegung einer Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart. Ist eine Kaution vereinbart, ist diese vor Beginn der Serviceleistungen fällig. Sofern keine Schäden an der Fläche und den überlassenen Gegenständen oder Vertragsverletzungen aufgetreten sind, wird die Kaution nach Beendigung des Vertrages, sofern nicht anderweitig vereinbart, innerhalb von 14 Tagen zurücküberwiesen.

9. Die Arbeitsplätze, Veranstaltungsflächen und Meetingräume dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Soweit Publix aufgrund der Gemeinnützigkeit des Kunden ein rabattiertes Entgelt mit dem Kunden vereinbart hat, gilt der Rabatt nur gegenüber dem Kunden vereinbart. Eine Änderung des Betriebes oder Überlassung an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Publix. Verstößt der Kunde nach einer Abmahnung unter Setzung einer angemessenen Frist für die Abhilfe durch Publix fortgesetzt oder wiederholt gegen diese Bestimmung ist Publix zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.

10. In die Teeküchen eingebrachte Lebensmittel sind unter Berücksichtigung gängiger Praxis zu Hygiene und Büroetikette zu lagern und Reste regelmäßig und rechtzeitig zu entsorgen. Kunden, die sich aufgrund der in Anspruch genommenen Leistung kurzfristig im Haus aufhalten, zum Beispiel Nutzer der Produkte Flex Desk oder der Meetingräume, müssen verderbliche Lebensmittel am Ende jedes Nutzungstages aus den Küchen und Räumlichkeiten von Publix entfernen. 
In Schließfächern und in den zur Verfügung gestellten Möbelstücken, mit Ausnahme der Küchen, sind grundsätzlich keine Lebensmittel zu verwahren. Bei Zuwiderhandeln erfolgt die gegebenenfalls erforderliche Sonderreinigung der Möbelstücke auf Kosten des Kunden.

11. Telefonboxen sind für telefonische Gespräche und Video-Calls vorgesehen. Es besteht ein Vortrittsrecht für diese Art der Nutzung gegenüber der Nutzung für geräuscharmes Arbeiten.

12. Zugang zum Fahrradkeller im Untergeschoss erhalten die Nutzer jederzeit während der regulären Öffnungszeiten.

13. Vom Kunden nachträglich bestellte Leistungen oder Leistungsänderungen werden von Publix gesondert in Rechnung gestellt. Publix behält sich für den Fall, dass der Kunde kurzfristig zusätzliche Leistungen in erheblichem Umfang nachbestellt oder eine Bestellung in erheblichem Umfang ändert, sofern nicht anders vereinbart, ein Festhalten am vereinbarten Leistungsumfang vor. Dies gilt insbesondere für Änderungen im technischen Bereich im Rahmen der Planung und Durchführung von Veranstaltungen.

14. Die Publix Kantine wird von dem gastronomischen Unternehmen Buckel & Partner Event UG betrieben, das zugleich exklusiver Catering-Dienstleister für Veranstaltungen im Haus ist. Bei Bedarf kann vom Kunden bei dem exklusiven Catering-Dienstleister eine gastronomische Versorgung beauftragt werden. Die Versorgung über einen anderen Catering Anbieter ist nicht möglich. Davon ausgenommen ist die Selbstversorgung der Kunden in den Meetingräumen und im Rahmen kleiner Versammlungen. Hierfür steht es den Kunden frei auch andere Dienstleister wie zum Beispiel Lieferdienste zu beauftragen.

15. Der Kunde ist im Rahmen der Nutzung von Dedicated Offices berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie nach Abstimmung mit Publix in den Räumen aufzustellen.

16. Die Überlassung von Flex Desks an Dritte ist ausgeschlossen. Eine erworbene Arbeitsplatznutzung gilt – sofern nicht anders vertraglich vereinbart - nur für eine Person und darf nicht von weiteren Personen genutzt werden.

17. Die Überlassung eines Fix Desks an eine weitere Person ist gegen einen Aufpreis und nach gesonderter Rücksprache mit Publix möglich. Eine erworbene Arbeitsplatznutzung gilt – sofern gesondert vereinbart und vergütet - für maximal zwei Personen. Voraussetzung für die geteilte Nutzung eines Fix Desks ist, dass beide Teilnehmende demselben Kunden, d.h. einem einzigen Geschäftspartner von Publix und somit einem einzigen Rechnungsempfänger angehören.

18. Technische- und nichttechnische Veränderungen an den Arbeitsplätzen und Flächen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Publix durch den Kunden auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen von Publix ist der Kunde zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes oder der Fläche spätestens bei Rückgabe verpflichtet. 
Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht – auch dann nicht, wenn Publix auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch Publix zur Veränderung des Arbeitsplatzes oder der Fläche sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Kunden einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

19. Publix darf im gesamten Gebäude und allen Räumlichkeiten Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden, vornehmen.

20. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz oder die von ihm genutzte Fläche für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen.

21. Publix stellt den Kunden die technischen Gegenstände (Meetingraum- Displays, etc.) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.

22. Vom Kunden und dessen Mitarbeiter eigens eingebrachte technische Gegenstände und sonstige Betriebsmittel sind vom Kunden eigenständig auf ihre Funktion und auf ihren normgerechten Zustand zu kontrollieren.

3. Sicherheitsbestimmungen

1. Bei Publix handelt es sich aufgrund der besonderen Zielgruppe von Publix um ein Haus mit besonderen Sicherheitsbestimmungen, nachfolgend unter Klausel 3. Punkt 4 ff. aufgeführten Sicherheitsvorkehrungen, welche als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Infrastruktur zwingend zu beachten sind. Der Kunde wird seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Sicherheitsvorkehrungen verpflichten.

2. Aufgrund des öffentlichen und institutionellen Charakters des Hauses, ist die Nutzung der Infrastruktur im Gebäude mit einer erhöhten Sichtbarkeit der Kunden verbunden.

3. Dem Kunden ist bekannt, dass einige der Organisationen im Gebäude aufgrund Ihrer Tätigkeit und Mission einem höheren Risiko für Gewaltandrohungen, Sachbeschädigungen, Diffamierung bis hin zu tätlichen Angriffen ausgesetzt sein können, so zum Beispiel als Reaktion gewaltbereiter Gruppen auf journalistische Veröffentlichungen. Weitere sicherheitskritische mögliche Risiken für Nutzer, sind Ausspähungen von journalistischen Inhalten und Daten. 
Dem Kunden ist zudem bekannt, dass sich diese Risiken, aufgrund der geteilten Infrastruktur und dem öffentlichen Charakter des Haues trotz hinreichender Sicherheitsvorkehrungen auf andere Nutzer ausweiten können. Der Kunde ist bereit dieses zusätzliche Risiko, das mit der Nutzung der Infrastruktur von Publix verbunden ist, zu tragen und seinerseits Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sensible Daten und Informationen zu schützen. 
Der Kunde wird seine Mitarbeiter über das mit der Nutzung der Infrastruktur von Publix verbundenen Risiken und notwendige Sicherheitsvorkehrungen informieren.

4. Gäste haben grundsätzlich nur nach Anmeldung eines Kunden an der Rezeption Zugang zu den Etagen 1-5.
Gäste des Kunden dürfen sich nicht unbegleitet auf den Etagen 1-5 bewegen. Unbegleitete unbekannte Personen, die sich auf den Etagen 1 – 5 aufhalten, sollten unverzüglich einem Mitarbeiter von Publix gemeldet werden.

5. Als Zugangsmedien zur Öffnung von Türen dienen Transponder und/oder eine mobile App, durch welche personenbezogen, in Abstimmung mit dem Kunden durch Publix, und/oder durch den Kunden selbst, Zutrittsrechte zu bestimmten Räumen vergeben werden. Die Transponder dürfen in keinem Fall an Dritte ausgeliehen oder weitergeben werden. Bei einmaligem Verstoß erhält der Teilnehmer eine Verwarnung, bei wiederholtem Verstoß werden mit sofortiger Wirkung die Schlüsselrechte des Teilnehmers entzogen.

6. Die Ausgabe der Transponder erfolgt personenbezogen und nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit Lichtbild.

7. Die Zugangsdaten zur Nutzung der mobilen App sind streng vertraulich, und dürfen nicht mit Dritten geteilt werden. Bei Registrierung in der mobilen App ist ein sicheres Passwort zu verwenden, das mindestens 8 Zeichen lang ist und Groß- und Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen beinhaltet.

8. Bei Verlust eines Transponders ist Publix umgehend zu informieren via E- Mail an operations@publix.de. Die Ausgabe eines neuen Transponders erfolgt gegen eine Kaution iHv. 50 EUR welche per Überweisung zu entrichten ist.

9. Der Kunde benennt auf Verlangen von Publix mindestens eine Person („Ansprechperson“) im Team, an welche Publix sicherheitsrelevante Informationen übergibt. Diese ist für die Einweisung weiterer Teilnehmer zuständig. Die Ansprechperson verpflichtet sind darüber hinaus zur Geheimhaltung sicherheitsrelevanter Informationen und hält weitere Teilnehmer bei der Einweisung zur Diskretion an.

10. An definierten Orten im Haus, die Publix der Ansprechperson beim Onboarding mitteilt, befinden sich ab dem 1. Juli 2024 Sprechanlagen, welche in Notfall-Situationen betätigt werden dürfen, beispielsweise:

a) Das Antreffen einer unbekannten oder sich auffällig verhaltenden, wie zum Beispiel augenscheinlich alkoholisierten Personen;

b) Das Bemerken eines Einbruchsversuches über die äußere Gebäudehülle einschließlich der Fenster, des Dachs, der Terrassen;

11. Die Sprechverbindung dient der Kontaktaufnahme mit der Rezeption, oder deren Vertretung, die im Gefahrenfall behördliche Hilfe anfordert. Die Rezeption ist nicht ständig besetzt. Erforderlichenfalls ist Hilfe unmittelbar über den öffentlichen Notruf anzufordern.

12. Der Gebrauch der Sprechverbindung zur Inanspruchnahme von Serviceleistungen, zu Informationszwecken oder für die Meldung technischer Probleme ist unzulässig und stellt bei dreifacher Wiederholung durch den Kunden bzw. Teilnehmer einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

13. Das Blockieren von Fluchttüren, beispielsweise um Ein- und Ausgänge schneller passieren zu können, oder um Gegenstände zu transportieren, ist unzulässig. Sollte eine Zuwiderhandlung durch einen Kunden oder dessen Mitarbeiter zu vorübergehender oder dauerhafter Beeinträchtigung oder Beschädigung der Schließfunktion führen, trägt der Kunde die Reparaturkosten.

14. Das Gebäude verfügt über ein Belüftungssystem, das die Luftqualität überwacht und reguliert, und die Räume mit Frischluft versorgt. Vor dem Verlassen der Räume sind geöffnete Fenster und Außentüren durch die Nutzer zu verschließen. Sofern Fenster abseits der regulären Öffnungszeiten offen stehen, ist Publix einschließlich der von Publix beauftragten Dienstleister berechtigt ohne Vorankündigung die betreffenden Räume zu betreten, um die Fenster zu schließen.

15. Der Nutzer von Dedicated Offices benennt auf Verlangen von Publix mindestens eine Person, die von Publix Zugang zu den Serverräumen erhalten darf. Der Zutritt ist nur bei begründetem Interesse und in Begleitung von mindestens einem Mitarbeiter von Publix nach vorheriger Anmeldung möglich.

16. Nutzt der Kunde eine Fläche von Publix zur Durchführung einer Veranstaltung, ist er verpflichtet, Publix eine für die Durchführung der Zusammenarbeit verantwortliche Person (“Vertreter”) zu benennen Der Vertreter muss mit allen für die vertragsgegenständliche Abwicklung erforderlichen Vollmachten ausgestattet und während der Zusammenarbeit stets für Publix erreichbar sein.

17. Der Kunde ist bei der Durchführung von eigenen Veranstaltungen für das Gästemanagement verantwortlich, d. h. er sorgt dafür, dass nur für diese Veranstaltung registrierte Personen Einlass erhalten. Sollte der Kunde eine Veranstaltung ohne Registrierung der Gäste anbieten wollen, so bedarf dies der vorherigen Absprache mit Publix.

18. Der Kunde ist bei der Durchführung von eigenen Veranstaltungen für die Einschätzung der Sicherheitsanforderungen selbst verantwortlich. Ortskundiges Sicherheitspersonal kann über Publix beauftragt werden. Die Beauftragung eines alternativen Anbieters von Sicherheitsdienstleistungen ist zwingend mit Publix abzustimmen.

19. Die Reinigung aller Flächen im Haus, einschließlich Arbeiten, die Geräusche verursachen, wie z.B. Staubsaugen, erfolgt auf den Büroetagen während der Betriebszeiten.

20. Das Laden von Fahrrad-Akkus im Haus ist bis auf weiteres untersagt.

21. Im Gebäude ist jegliches offene Feuer einschließlich des Gebrauchs von Kerzen oder Rauchen untersagt.

22. Bei Feueralarm ertönt ein akustisches Signal. Zusätzlich sind Blitzleuchten in barrierefreien Bereichen installiert. Im Falle eines Feueralarmes ist von allen Personen im Haus unverzüglich die Sammelstelle im Gartenbereich hinter dem Gebäude aufzusuchen.

23. Es gelten die Richtlinien der Brandschutzordnung von Publix, welche im Gebäude ausgehängt ist, sowie den AGB als Anlage beiliegt.

4. Zugang & Rezeption

1. Der Zugang zum Gebäude erfolgt, sofern nicht anders geregelt, im Rahmen der regulären Öffnungszeiten. Diese sind auf der Website von Publix einsehbar.

2. Ab dem 1. Juni 2024 gilt folgende Regelung für Nutzer der Dedicated Offices: Damit nach 22 Uhr bzw. vor 8 Uhr („Nachtarbeit“) Zugang zu den Flächen gewährt wird, sind die Nutzer verpflichtet, dies mindestens 24 Stunden im Voraus durch ihre Ansprechperson bei der Rezeption anzumelden (operations@publix.de). 
Sofern durch Nichtanmeldung einer Nachtarbeit ein Alarm der Einbruchmeldeanlage ausgelöst wird, trägt der Kunde die damit verbundenen Kosten. Vor Inkrafttreten der Sonderregelung ist Nachtarbeit ausgeschlossen.

3. Die Leistungen erbringt Publix für die Kunden und deren Mitarbeiter. Die Leistungen können nicht übertragen werden. Gäste haben – mit Ausnahmen von vorab gebuchten Meetings innerhalb der Meetingräume – grundsätzlich keinen Zugang zu den Etagen 1-5. Gästen kann jedoch von Publix die Zustimmung zum Zugang erteilt werden, wenn der Kunde den Gast zuvor mit Bestätigung am Front Desk angemeldet hat.

4. Der Zutritt zum Haus und zur Infrastruktur erfolgt zu den im Rahmen des gebuchten Produktes möglichen Zeiten selbstständig über ein Zugangsmedium gemäß §3, 5., welches dem Kunden und dessen Mitarbeitern durch Publix zugewiesen wird.

5. Bei Vergessen eines Transponders gilt dieser als verloren, was die Sperrung des Zuganges für den Mitarbeitenden zur Folge hat. Es gelten ferner die Bestimmungen aus §3, 8.

6. Gegen Vorlage eines gesperrten Transponders zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Erstattung der Kaution.

7. Das Gebäude verfügt nicht über eine Briefkastenanlage. Geschäftskorrespondenz der Kunden ist C/O Publix zu adressieren. Die Post kann von einer hierfür vom Kunden benannten Ansprechperson während der regulären Öffnungszeiten an der Rezeption abgeholt werden, wo sie in abschließbaren Schubladen und Rollgittern verwahrt wird.

8. Pakete und Lieferungen, welche nicht von einer Person allein bewegbar sind, das Volumen von einem m3 oder den Warenwert von 1.000,00€ übersteigen, sind an der Rezeption unter Mitteilung des Lieferzeitraums anzukündigen. Der Kunde sichert die Erreichbarkeit zum Lieferzeitpunkt zu. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Kunden, wird der Empfang dieser Lieferungen durch Publix an der Rezeption nicht quittiert.

9. Der Kunde ist für die Einschätzung der Sicherheitsrisiken in Bezug auf das eigene Posthandling zuständig, und wird eigenverantwortlich organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter einführen. Sofern der Kunde sich temporär oder dauerhaft einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt sieht, wird er Publix zum Schutz von dessen Mitarbeitern und anderen Nutzern in Kenntnis setzen,

10. Die Rezeption befindet sich unmittelbar neben der Gastronomie. Dorthin dürfen keine Lieferungen von externen Essenslieferanten angeliefert werden (z.B. Lieferando, Wolt). Wenn Nutzer extern Essen bestellen müssen sie, bzw. die Mitarbeiter, dieses unmittelbar entgegennehmen. Der Lieferant darf nicht unbegleitet, sondern ausschließlich als registrierter und begleiteter Gast auf die Etagen 1-5.

5. Vertragsschluss

1. Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich mit oder ohne Angebot als Vertragsbestandteil, oder über das Online-Buchungsverfahren in der Publix App oder in Folge einer Geschäftsanbahnung via E-Mail. Bei der Onlinebuchung beauftragt der Kunde Publix verbindlich mit Bestätigung seiner Anfrage, beispielsweise durch Anklicken des Buchungs-Buttons. Vor der Auftragserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Auftrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde die Geschäftsbedingungen und Konditionen von Publix akzeptiert und dadurch seinen Auftrag abgegeben hat. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

2. Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertrag mit Publix entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif/Produkt zustande.

3. Ein Nutzervertrag zwischen dem Kunden und Publix kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung/Buchungsbestätigung durch Publix zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Publix wird die Annahmeerklärung werktags innerhalb von 48 Stunden abgeben bzw. die Buchung bestätigen.

4. Ist der Auftraggeber nicht der Nutzer selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Nutzer gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Auftraggeber muss mit allen für die vertragsgegenständliche Abwicklung erforderlichen Vollmachten ausgestattet sein und während der Zusammenarbeit stets für Publix erreichbar sein.

6. Zahlungsmodalitäten

1. Alle Preise von Publix sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Leistungen. Darüber hinaus gehende Serviceleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise von Publix.

2. Publix unterstützt Kunden mit gemeinnütziger Gesellschaftsform dadurch, dass das Entgelt unter den Eigenkosten liegt (§ 58 Nr. 1 AO). Bei Inanspruchnahme eines Rabattes erklärt der Kunde, die Voraussetzungen nach § 58a AO zu erfüllen, sprich den Status der Gemeinnützigkeit zu haben. Gemeinnützige Kunden verpflichten sich, spätestens bei Übergabe der Nutzfläche eine der folgenden Unterlagen an Publix zu übergeben (vgl. § 58a AO): Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid, dessen Datum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, oder Freistellungsbescheid, dessen Datum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, oder Bescheid über die Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Absatz 1, dessen Datum nicht länger als drei Jahre zurückliegt, wenn der empfangenden Körperschaft bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erteilt wurde.

3. Der Kunde verpflichtet sich, Publix unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Gemeinnützigkeit entzogen wird. Eine unterlassene Anzeigepflicht könnte den Entzug der Gemeinnützigkeit von Publix zur Folge haben, was zu erheblichen steuerlichen Nachforderungen und damit zu Schadensersatzforderungen von Publix gegenüber den Nutzern führen könnte.

4. Der Kunde ermächtigt Publix zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Das Einrichten eines Dauerauftrags ist ebenfalls möglich. Der Kunde kann die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

5. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Publix infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

6. Die Zahlung ist – sofern nicht anders geregelt - unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten oder zur Monatsmitte fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist der Monatserste dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB an. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

7. Rechnungen von Publix ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt Publix alle weiteren und zukünftigen Leistungen einzustellen.

a) Publix wird offene Zahlungen des Kunden in den folgenden Mahnstufen anmahnen: Erste Stufe: 14 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit;

b)Zweite Stufe: 28 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit (bzw. 14 Tage nach erster Mahnung);

c) Dritte Stufe: 40 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit (bzw. 12 Tage nach der zweiten Mahnung). Bei anhaltendem Zahlungsverzug werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet.

8. Publix ist berechtigt, im Falle eines schuldhaften Zahlungsverzuges des Kunden, den Zutritt zum Büroarbeitsplatz / Seminar- und Konferenzraum / Briefkasten / Schließfach / Fahrradstellplatz und sonstiger Infrastruktur zu verweigern und den Zugang zum Publix-Haus zu sperren.

9. Publix steht in Hinblick auf die Entgelte für die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen ein Vermieterpfandrecht zu. Für das Vermieterpfandrecht gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB. Das Pfandrecht erstreckt sich auf die vom Kunden bei Einzug in die Räumlichkeiten von Publix eingebrachten Sachen, sofern sich diese im Eigentum des Kunden befinden bzw. an denen ein Anwartschaftsrecht des Kunden besteht. Erklärt der Kunde gegenüber Publix bei Einzug in die Räumlichkeiten nicht, dass die von ihm eingebrachten Sachen nicht in seinem Eigentum stehen, so gilt die Eigentumsvermutung zur Ausübung des Vermieterpfandrechtes zu Gunsten von Publix.

7. Kündigungen

1. Flex Desk Verträge können mit einer Frist von 30 Tagen und Fix Desk Verträge mit einer Frist von 60 Tagen von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag, sofern nicht vertraglich anders geregelt, um jeweils einen weiteren Monat. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform mit Ausnahme von Stornierungen von über das mobile Buchungssystem („App“) gebuchte Leistungen.

2. Im Falle von Stornierungen von über das mobile Buchungssystem („App“) gebuchte Leistungen gelten die dort vermerkten Stornierungsbedingungen.

3. Im Falle von Stornierungen von Serviceleistungen, die Veranstaltungsflächen betreffen, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

a) Der Kunde hat das Recht, den Vertrag über die Veranstaltungsflächen betreffende Serviceleistungen jederzeit zu kündigen. Bei einer Kündigung mit einer Frist von weniger als 29 Tagen und mehr als 15 Tagen vor Beginn           der Serviceleistung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Vertragspreises (netto) an.

b) Im Falle einer Kündigung mit einer Frist von weniger als 15 Tagen und mehr als 7 Tagen vor dem Beginn der Serviceleistung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Vertragspreises (netto) an.

c) Im Falle einer Kündigung mit einer Frist von weniger als 7 Tagen oder einer Nichtinanspruchnahme der Leistung, die nicht durch Publix zu vertreten ist, schuldet der Kunde eine Stornogebühr in Höhe von 100% des                       Vertragspreises.

d)Dem Kunden bleibt es unbenommen, Publix gegenüber nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Publix ist unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrags über die Veranstaltungsflächen betreffende Serviceleistungen berechtigt, wenn

a) der Kunde den Veranstaltungszweck ohne Zustimmung von Publix ändert;

b) aufgrund Publix nach Vertragsschluss bekannt gewordener Umstände bei Durchführung der Veranstaltung Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Personen- oder Sachschäden drohen oder die für diese Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht erteilt werden;

c) wenn der Kunde im Vertrag unrichtige Angaben, insbesondere über die Art und Durchführung der Veranstaltung macht.

Macht Publix von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, so hat der Kunde weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf Ersatz seiner Auslagen oder seines entgangenen Gewinns. Ist Publix für den Kunden mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten waren, so ist der Kunde in jedem Fall zur Erstattung der Kosten verpflichtet.
 

5. Im Falle von Stornierungen von Meetingräumen durch Kunden, die keine Arbeitsplätze im Haus nutzen und/oder keinen Zugang zum mobilen Buchungssystem haben, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

a) Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit ordentlich zu kündigen. Bei einer Kündigung mit einer Frist von weniger als 5 Werktage vor Beginn der Serviceleistung fällt eine Entschädigung in Höhe von 10% des Netto-Vertragspreises an. 

b) Im Falle einer Kündigung mit einer Frist von weniger als 2 Werktagen vor dem Beginn der Serviceleistung oder einer Nichtdurchführung der Serviceleistung, die nicht von Publix zu vertreten ist, schuldet der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 100% des Vertragspreises.

Ist Publix für den Kunden mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten waren, so ist der Kunde in jedem Fall zur Erstattung der Kosten verpflichtet.
 

6. Publix kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder ein wichtiger Grund im Sinne der §§ 543, 569 BGB vorliegt, der zu einer Kündigung eines Mietvertrags berechtigen würde. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt.

7. Kündigt Publix das Vertragsverhältnis wegen einer schwerwiegenden schuldhaften Vertragspflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf Ersatz seiner Auslagen oder seines entgangenen Gewinns.

8. Nutzer App

1. Publix stellt den Nutzern eine App zur Verfügung, deren Nutzung für folgende Zwecke erforderlich ist:

a)Raumnutzung (Arbeits- und Besprechungsräume),

b) Atelier-Nutzung für Externe,

c) Bedienung der Türautomatik bei Erreichen des Eingangsbereichs, wobei das Gerät in diesem Moment als Zutritts-Token verwendet wird, 

d) Nutzerkommunikation und Ticketing.

2. Der Kunde stimmt der Übermittlung der folgenden Daten von Mitarbeitern (nachfolgend “Teilnehmer”) zu, denen im Rahmen des Vertragsverhältnisses durch Publix Zugang zur Infrastruktur von Publix gegeben werden soll: Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer. Der Kunde verpflichtet sich, insoweit erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen von den Teilnehmern einzuholen und die Teilnehmer nach Art. 13 DSGVO zu informieren. Die Übermittlung der Daten ist Voraussetzung für Vergabe der Zugangsgewährung zum Haus.

3. Die Registrierung in der mobilen Nutzer-App erfolgt durch die jeweiligen Teilnehmer unter Angabe einer Mobilnummer.

4. Kunden, die das Produkt Dedicated Office gebucht haben, können alternativ ein Teammitglied benennen, um die Buchungen für alle Mitglieder vorzunehmen und den Zugang zu Meetingräumen für Ihre Kollegen zu ermöglichen. Dies erfordert nur eine einzige App- Registrierung.

9. Nutzung der Kommunikationssysteme

1. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über Publix einzuhalten und Gesetzesverstöße an Publix zu melden. Der Kunde allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung. 

2. Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das unautorisierte Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. 

3. Der Kunde stimmt einer elektronischen Kommunikation per E-Mail und Internetplattformen oder vergleichbaren Kommunikationsformen ausdrücklich zu, soweit die Parteien nicht eine andere Art der Kommunikation (insbesondere Schriftform) vereinbart haben.

10. Gewährleistung, Haftung

1. Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze mit Ausnahme des Tarifes Dedicated Office in einem Großraumbüro befinden und die zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. In diesem Zusammenhang haftet Publix gegenüber dem Kunden nicht für den Verlust von durch den Kunden eingebrachten Sachen bei Diebstahl oder im Falle des sonstigen Abhandenkommens.

2. Der Kunde verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Publix übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

3. Dem Kunden ist bekannt, dass es im Hause jederzeit zu Einschränkungen der Nutzung des Erdgeschosses einschließlich der Kantine und Terrasse sowie der sonstigen Bereiche des Gebäudes kommen kann, aufgrund von Reinigung- und Instandsetzungsarbeiten oder öffentlicher und geschlossener Veranstaltungen. Der Kunde erklärt bereits jetzt die Duldung und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern Publix diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 
Dem Kunden ist weiterhin bekannt, dass infolge von Höherer Gewalt Einschränkungen der Internetnutzung nicht ausgeschlossen sind. In allen Fällen, in denen Publix im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Publix nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. 
Die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden, nachfolgend näher geregelt, ist hiervon ausgenommen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. 
Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Publix fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

4. Publix übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Publix unterbleiben. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde Publix von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt Publix die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Publix von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

11. Beendigung des Nutzungsverhältnisses

1. Der Kunde hat Einrichtungs- und technische Gegenstände (Stuhl, Tisch, Drucker, Kücheneinrichtungen, etc.) pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand gereinigt an Publix zurückzugeben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind Publix vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.

2. Der Kunde hat sämtliche Schlüssel, Zugangskarten und Transponder an Publix zurückzugeben.

3. Übergibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig an Publix, haftet er für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

12. Schlussbestimmungen

1. Publix behält es sich vor, diese AGB nachträglich zu ändern, wenn bei Vertragsschluss unvorhersehbare und nicht von Publix veranlasste oder beinflussbare Änderungen eingetreten sind und dadurch das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört wurde. Die Änderungsbefugnis ist auf solche Änderungen beschränkt, die notwendig sind, um das gestörte Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen, keine Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und den Kunden nicht schlechter stellen als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Publix wird die Kunden über Änderungen der AGB mindestens 6 Wochen vor deren Inkrafttreten benachrichtigen. 
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach der Benachrichtigung gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen, sofern Publix den Kunden in der Benachrichtigung hierauf hingewiesen hat.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Stand der AGB: 28.04.2024

Zur Brandschutzordnung Publix
Stand: 30. April 2024

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