Herzlich Willkommen bei Publix!
Um Ihnen den Besuch bei Publix so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir folgende Hausordnung veröffentlicht, die für alle Besucher:innen unseres Hauses gilt.
Unsere Hausordnung
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Präambel
Publix ist ein offener Ort für alle, die Journalismus machen, Öffentlichkeit gestalten und die Demokratie stärken wollen. Diese Hausordnung soll dabei helfen, den Aufenthalt im Gebäude und den anliegenden Flächen sicher und angenehm zu gestalten. Wir bitten alle Besucher:innen, die folgenden Grundsätze zu beachten.
Keine Toleranz gegenüber Diskriminierung
An einem Ort des gesellschaftlichen Austauschs ist kein Platz für Diskriminierung. Publix geht es um demokratische Teilhabe und sozialen Zusammenhalt. Deshalb lehnen wir jede Form des Rassismus ab, das gilt ebenso für Muslimfeindlichkeit und Antisemitismus. Wir dulden nicht, dass Menschen in unserem Haus im Hinblick auf ihre geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, Herkunft, Religion, neurologische Diversität, ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Status, ihr Aussehen, Alter und andere Merkmale benachteiligt oder herabgewürdigt werden.
Bewusstsein für unterschiedliche Formen der Diskriminierung
Intersektionale Diskriminierung kann sichtbar und unsichtbar, bewusst und unbewusst geschehen. Bei Publix nehmen wir jede Erfahrung von Diskriminierung ernst. Wir setzen uns aktiv und selbstkritisch damit auseinander. Nicht alle Einschränkungen oder Benachteiligungen sind sofort erkennbar. Wir bemühen uns um Sensibilität und Achtsamkeit, um die Vielfalt von Erfahrungen und Lebensrealitäten wahrzunehmen und zu respektieren.
Solidarität und UnterstützungPublix ist solidarisch mit Menschen, die Diskriminierung erfahren. Das bedeutet: aufmerksam sein, Hilfe anbieten und handeln, wenn sich diskriminierendes Verhalten zeigt. Unser Awareness-Team ist per E-Mail erreichbar unter awareness@publix.de.
Kritik ist willkommen
Konstruktive Kritik ist ausdrücklich erwünscht. Sie verdient Aufmerksamkeit und eine respektvolle Auseinandersetzung, denn sie ermöglicht eine persönliche und strukturelle Weiterentwicklung.
Mit dem Betreten des Publix-Gebäudes erkennen unsere Besucher:innen diese Hausordnung und alle Sicherheitsregelungen an. Die aktuelle Fassung der Hausordnung wird öffentlich bereitgestellt.
Der vorliegende Text wurde aus Gründen der Klarheit und Lesbarkeit nicht umfassend in inklusiver Sprache verfasst. Publix ist sich bewusst, dass dadurch Geschlechter- und Identitätsvielfalt nicht direkt in der Sprache abgebildet wird. Gemeint sind immer alle Menschen unabhängig von Geschlecht oder Identität.
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Geltungsbereich
Die Hausordnung für Besucher:innen gilt auf dem gesamten Betriebsgelände von Publix und richtet sich an alle Besucher:innen und Gäste des Hauses in den öffentlichen Gemeinschaftsflächen von Publix. Das sind die frei zugänglichen Bereiche im Untergeschoss (UG) und Erdgeschoss (EG) sowie die Außenbereiche vor und hinter dem Haus.
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Haftung
Publix übernimmt keine Haftung für verlorene Wertsachen der Besucher:innen. Im UG gibt es Schließfächer; dort gelagerte Gegenstände sind allerdings nicht versichert. Die Schließfächer müssen täglich geleert werden, bevor das Haus schließt. Danach ist das Publix-Team oder ein beauftragter Dienstleister befugt, die Schließfächer zu öffnen und zu leeren. Nicht abgeholte Gegenstände werden im Fundsachen-Lager aufbewahrt.
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Hausrecht und Weisungsbefugnis
Publix übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Publix-Teams ist Folge zu leisten. In besonderen Gefahrensituationen können diese Anweisungen über die aufgeführten Verhaltensregeln hinausgehen.
Publix behält sich vor, generelle, anlassbezogene oder stichprobenartige Kontrollen von Gepäckstücken oder der Kleidung der Besucher:innen vorzunehmen, wenn es aufgrund der Sicherheitslage sinnvoll erscheint.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Störung des Hausfriedens kann ein Verweis oder im Bedarfsfall ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot erteilt werden. Wenn Verstöße gegen die Hausordnung straf- oder ordnungsrechtliche Tatbestände erfüllen, werden sie zur Anzeige gebracht. Alle behördlichen Vorschriften, insbesondere die der Polizei und Ordnungsbehörden sind von allen Besucher:innen auch dann zu beachten, wenn dazu durch Publix keine Kommunikation erfolgt ist.
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Öffnungszeiten
Es gelten die jeweils veröffentlichten Öffnungszeiten.
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Generelle Verhaltensregeln
Rücksichtnahme
Wo viele Menschen zusammenarbeiten, ist gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Alle genutzten Räume und ihre Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Gespräche und Telefonate sollen in angemessener Lautstärke geführt werden. Geräte zum Abspielen von Audiodateien dürfen nur mit Kopfhörern verwendet werden. Der Außenbereich von Publix umfasst auch einen Friedhof. Dieser soll mit entsprechendem Respekt und Pietät genutzt werden.
Alkohol-, Rauch-, Rauschmittel, Betäubungsmittel- & Waffenverbot
Rauchen – auch E‑Zigaretten – ist im gesamten Gebäude verboten. Das Mitbringen oder Konsumieren von Alkohol (falls nicht in der Kantine erworben), illegalen Rauschmitteln und Waffen ist strengstens untersagt. Der Konsum, die Verbreitung, die Zubereitung, die Verwahrung und das Anpreisen aller nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen Substanzen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
Foto- und Videoaufnahmen
Kommerzielle oder gewerbliche Aufnahmen von Fotos und Videos im Haus benötigen eine vorherige schriftliche Genehmigung von Publix (E-Mail an hello@publix.de).
Private Fotos und Videos sind erlaubt, sofern Urheber- und Persönlichkeitsrechte berücksichtig werden. Die Aufnahmen müssen störungsarm und ohne weitere technische Hilfsmittel (Stative, Selfie-Sticks, Beleuchtungsmittel etc.) erfolgen. In bestimmten Bereichen oder Zeiten können private Aufnahmen untersagt sein. Dazu sind entsprechende Hinweisschilder oder Anweisungen des Publix-Teams zu beachten.
Haustiere
Tiere können mitgebracht werden, wenn sie niemanden stören, beängstigen oder gefährden. Aber es besteht kein Recht auf das Mitbringen eines Tieres. Hunde müssen angeleint sein und aus hygienischen Gründen einen ausreichenden Abstand zur Essensausgabe wahren.
Blinden- und Assistenzhunde dürfen, nach Erbringung eines Nachweises, immer mitgeführt werden. Besitzer:innen aller Tiere sind für deren Hinterlassenschaften verantwortlich und müssen, auch im Außenbereich, dafür Sorge tragen, dass keine Ausscheidungen zurückbleiben.
Verbotene Verhaltensweisen/Äußerungen/Symbole
Verhaltensweisen, die die Tätigkeit von Publix, deren Besucher:innen und aller anderen Nutzer:innen stören, sind untersagt. Das umfasst jede Form von Hate Speech und sonstige strafbare Handlungen.
Verfassungsfeindliche Äußerungen sowie das Zeigen von Texten, Schriftzügen oder Symbolen, die gegen Strafgesetze verstoßen sind ebenso untersagt wie eine vollständige Vermummung. Das gilt auch für das Verteilen von Flugblättern und ähnlichen Materialien, deren Inhalt gegen Strafgesetze verstößt. Verboten ist das Entfalten von Spruchbändern und Transparenten, sowie die Auslage eigener Werbemittel. Das Anbieten von Wett- und Glücksspielen ist verboten. Ausstellungsobjekte wie Gemälde und Skulpturen, die offen präsentiert werden, dürfen nicht berührt werden. Das Publix-Team behält sich vor, Personen, die diese Regeln missachten, des Hauses zu verweisen und/oder die Polizei zu alarmieren.
Nutzung der sanitären Einrichtungen
Die sanitären Einrichtungen sollen sauber gehalten und ordentlich hinterlassen werden. Abfälle müssen in den vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Einige der Sanitäranlagen bei Publix sind als Unisex-Toiletten ausgewiesen, um eine diskriminierungsfreie Nutzung für alle Personen zu gewährleisten.
Parken
Vor dem Eingang befindet sich ein Sonderparkplatz, der für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Gehbehinderungen reserviert ist. Allen anderen ist das Parken auf dem Publix-Gelände nicht erlaubt.
Aufsichtspflicht für Kinder
Kinder sind im Haus willkommen. Sie müssen aber von den Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden; diese tragen die Verantwortung für das Verhalten und die Sicherheit der Kinder. Kinderwägen dürfen keine Flucht- und Rettungswege versperren oder andere Besucher:innen behindern.
Verhalten in der Kantine
Reservierungen sind in der Kantine nicht möglich. Während der Mittagszeit, i.d.R. von 12 bis 15 Uhr, ist die Arbeit am Laptop im Essbereich nicht erlaubt. Mitgebrachte Speisen werden außerhalb des Kantinenbereichs gegessen. Geschirr und Besteck der Kantine sind ausschließlich für dort gekaufte Speisen gedacht. Die Bestuhlung des Essbereiches darf nicht aus dem Essbereich entfernt werden. Vor allem dürfen die Stühle nicht auf die im Boden liegenden Belüftungsgitter gestellt werden, da die Lüftungsgitter dadurch beschädigt werden können.
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Fundsachen
Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und danach entsorgt. Informationen dazu gibt es während der Öffnungszeiten am Empfang oder per Mail unter hello@publix.de.
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Brandschutz und Sicherheit
Es gilt die Brandschutzordnung von Publix. Im Notfall sind die Sicherheitshinweise auf den Flucht- und Rettungsplänen zu beachten. Der Erste-Hilfe-Koffer und ein AED-Defibrillator befinden sich am Empfang.
Im Brandfall oder bei einer Evakuierung ist das Gebäude über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege zügig zu verlassen. Aufzüge dürfen dann nicht benutzt werden. Den Anweisungen des Publix-Teams ist Folge zu leisten. Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten – das Versperren von Flucht- und Rettungswegen, der Missbrauch- und/oder die Manipulation, die Beseitigung und das Versperren aller Vorrichtungen zur Unfallverhütung, des Brandschutzes sowie der Sicherheitstechnik sind strengstens untersagt. Feuerlöscher dürfen gemäß der Brandschutzordnung verwendet werden, sofern kein Risiko auf Eigengefährdung durch den Löschversuch besteht.
Das Mitführen oder Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wie Wunderkerzen und Feuerwerkskörper sowie das Verursachen von Brandgefahren ist untersagt.
Bei vorsätzlichem und fahrlässigem Auslösen eines Fehlalarms, beispielsweise aufgrund eines Verstoßes gegen die Brandschutzordnung, haften die hierfür verantwortlichen Besucher:innen und tragen die Folgekosten. Letzteres betrifft auch die Kosten für einen Feuerwehrfehleinsatz.
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Videoüberwachung & Datenschutz
Das Publix-Gebäude wird videoüberwacht. Auf die Videoüberwachung wird jeweils ausdrücklich durch Schilder hingewiesen, die neben den Eingängen des Gebäudes angebracht sind.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Aufzeichnung sowie die Datenschutzerklärung können online können online eingesehen werden unter
DE - https://www.publix.de/datenschutzerklärung
ENG - https://www.publix.de/en/data-privacy.
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