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Haus für Journalismus und Öffentlichkeit

Pass auf, was du sagst!

Heute stehen etliche politische Äußerungen unter Strafe, die noch vor ein paar Jahren unter die Meinungsfreiheit fielen. Allein die Menge der neuen Regeln wirkt auf Menschen verunsichernd. 

Ein Gastbeitrag von Ronen Steinke

Viele der Regeln, auf die Strafgerichte pochen, sind simpel. Du sollst nicht stehlen. Du sollst nicht töten. Das ist relativ nah bei den zehn Geboten, das sind einprägsame Grundregeln, die schon Kinder verstehen, nicht kompliziert. Man nimmt nicht die Dinge, die anderen Menschen gehören – klar. Man schlägt nicht andere Leute, es sei denn, man muss sich wehren – ja. Sicher: Das ist in der Umsetzung oft nicht frei von juristischen Grautönen. Natürlich bleiben bei den Rechtsunterworfenen manchmal noch Fragen. Aber im Grunde sind das klare Dos und Don’ts, die im Bewusstsein der meisten Menschen präsent sind. Man muss nicht erst in der Schule lernen, was verboten und strafbar ist, damit der Staat erwarten darf, dass man sich daran hält, und wir erleben deshalb auch nur sehr selten einen Menschen, der vor einem Strafgericht steht und aufrichtig staunt: Wie bitte, das war verboten? 

Bei den Äußerungsdelikten indes ist das völlig anders. Hier sind die Paragrafen seit 2015 vermehrt und verschärft worden. Ein neuer Tatbestand namens „verhetzende Beleidigung“ steht jetzt neben einem neuen Tatbestand der Beleidigung von „Personen des politischen Lebens“, die Tatbestände der Volksverhetzung und der öffentlichen Billigung von Straftaten sind ausgeweitet worden. Die Rechtsprechung hat sich gleichzeitig so intensiv mit all diesen Dingen beschäftigt, dass auch die Interpretation vielfach dynamisch und strittig geworden ist. 

So stehen jetzt etwa Palästina-Demonstrierende vor Gericht und staunen durchaus aufrichtig darüber, dass sie wegen uralter Parolen wie jener, Palästina solle vom Fluss bis zum Meer „frei“ sein, neuerdings ein Strafverfahren riskieren. Gleichzeitig stehen manche Polizeibeamte, wie im Mai 2025 in Berlin-Kreuzberg geschehen, am Rande einer Demo, in ihrer Hand eine Liste. Überschrift: „Leitfaden über strafbare Äußerungen“. Juden sind Kindermörder – strafbar. Israel ist Kindermörder – nicht strafbar. Stop the Palestinian Holocaust – strafbar.  Stop the Palestinian Genocide – nicht strafbar. 

Die Liste sei sagenhafte 22 Seiten lang, so berichtete damals ein Reporter des ZEITmagazins. Weil offenbar selbst Polizistinnen und Polizisten, die speziell ausgebildet sind, ohne einen solchen Spickzettel nicht mehr sicher wären, ob sie noch den Durchblick haben. „Die Anweisungen ändern sich ständig, je nachdem, was Gerichte entscheiden, Innenministerium oder Staatsanwälte vorgeben“, schrieb der Reporter, um Verständnis für die Beamtinnen und Beamten werbend (publiziert am 7. August 2025). 

Ich meine, das ist ein Problem. Von den Menschen, die demonstrieren, wird erwartet, dass sie sich auskennen. Dass sie wissen, was erlaubt ist – und das heißt: was zu äußern ihr vornehmes Grundrecht in der Demokratie ist, ganz gleich, ob man es dumpf oder abstoßend findet – und was verboten ist. Es wird erwartet, dass sie sich an Regeln halten, bei Verstößen werden sie aus der Demo herausgeholt, unter Umständen bestraft, es wird ihnen ein schwerer, auch moralischer Vorwurf gemacht, und immer der Vorwurf: Sie hätten es wissen müssen.

Andernorts stehen neuerdings Rentner vor Gericht, peinlich berührt und, man muss es anerkennen: verdutzt. Weil sie auf Facebook zum Beispiel mächtige Politiker als „Schwachkopf“ oder „dumm“ verspottet haben, wird ihnen der Prozess gemacht. Manche sind dann aufrichtig verwirrt, wo denn jetzt, bitteschön, die Grenze verläuft – zwischen dem, was als derbe, auch zugespitzte Kritik an den politisch Mächtigen doch immer zulässig war und zulässig sein muss, und dem, was nun juristisch verfolgt wird. Zur Wahrheit gehört: Auch viele Juristinnen und Juristen staunen, wenn sie davon hören. 

Was die Bestrafung von Worten, speziell von politischen Äußerungen, angeht, da justiert der Staat gegenwärtig so viel neu, dass sich zwar weithin herumgesprochen hat, dass er es nun ernster meint. Was aber die Details betrifft, kommen viele Bürger, viele Bürgerinnen auch bei gutem Willen kaum mehr hinterher. Und das ist kein guter Zustand. 

Ronen Steinke ist Jurist und leitender Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“. Sein aktuelles Buch „Meinungsfreiheit. Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“ steht auf der „Spiegel“-Bestsellerliste. Am 2. Juli ist er zu Gast beim Publix Thursday. Tickets gibt es hier!

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