Studio-AGB
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1. Allgemeines
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen im Studiobereich der Publix gGmbH, nachfolgend “Studios” und “Publix” genannt, die diese gegenüber ihren Kunden/Vertragspartnern im Erdgeschoss der Herrmannstraße 90, 12051 Berlin erbringt.
- Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch Publix oder eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Publix keine Geltung.
- Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer, nachfolgend “Kunden” oder “Nutzer”. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen, beruflichen Tätigkeit handelt, sowie deren Angestellten und Mitarbeiter.
- Das Angebot richtet sich an Privatpersonen oder Unternehmer, die die Vision von Publix teilen, nämlich eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft in Deutschland und Europa zu sichern, journalistische Innovationen zu fördern, den demokratischen Diskurs zu stärken und Desinformation entgegenzutreten. Auch wenn diese selbst nicht gemeinnützig sind, fördern sie diese Ziele, so dass Publix ein großes Interesse daran hat, ihnen Zugang zu den nachfolgenden Leistungen zu geben.
- Der vorliegende Text wurde aus Gründen der Klarheit und Lesbarkeit nicht umfassend in inklusiver Sprache verfasst. Publix ist sich bewusst, dass dadurch Geschlechter- und Identitätsvielfalt nicht direkt in der Sprache abgebildet wird. Es wird betont, dass alle Personen und Personengruppen gemeint sind, und sich in gleicher Weise angesprochen fühlen dürfen.
2. Leistungsbeschreibung
- Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen ist die Bereitstellung von Video- und Tonstudios, welche ausgestattet sind mit Film-, Ton- und Lichttechnik. Des Weiteren Regieräumen, sowie der Bereitstellung von Postproduktionsarbeitsplätzen („Schnittplatz“); Publix erbringt darüber hinaus weitere, im Zusammenhang mit den bereits genannten Angeboten stehende Servicedienstleistungen, wie die individuelle technische Betreuung von Produktionen.
- Der Kunde ist zur Verwendung von in den Studioräumen zweckgemäß erstellter Ton-, Bild- und Videoaufnahmen berechtigt.
- Das Angebot richtet sich nach Verfügbarkeit. Sofern für die Nutzung von Studioräumen Stundenkontingente zwischen Kunden und Publix vereinbart sind, so sind diese im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit innerhalb des vereinbarten Zeitraums unter Beachtung der Buchungs- und Stornierungsbedingungen zu verbrauchen, und verfallen anderenfalls. Soweit nicht anders vereinbart werden die Kontingente in der Abrechnung automatisch genutzt.
Folgende Studionutzungen werden derzeit angeboten:
-Videostudio: Großes Videostudio mit angegliedertem Regie-/Maskenraum.
-Tonstudio: Großes Tonstudio mit angegliedertem Regieraum.
-Aufnahmekabine: Kleine Aufnahmekabine.
-Schnittplatz: Drei Computerarbeitsplätze für Postproduktionsarbeiten.
- Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit beschränkt. Diese Tarife sind mit dem Zusatz „Basic“ gekennzeichnet. Der „Complete“ Tarif erlaubt die vollständige Nutzung der vorhandenen Technik. Die konkreten Informationen dazu sind im Angebot/Vertrag und im mobilen Buchungssystem namens „Publix Berlin“, im Folgenden „App“ genannt, zu finden.
Weitere Serviceleistungen sind:
-Technische Einweisung in Soft- und Hardware. (“Studioqualifizierung”)
-Produktionsunterstützung oder Aufsicht durch Studiotechniker.
-Bereitstellung zusätzlicher Technik.
- Die Studionutzung ist bei der Publix über studio@publix.de oder über die Publix Berlin App anzumelden. Dabei muss eine produktionsverantwortliche Person festgelegt werden, die während der Inanspruchnahme der Serviceleistung als Ansprechpartner für Publix erreichbar ist. Im Falle der Buchung per App ist dies automatisch die buchende Person. Das Betreten der Studioräume ist ausschließlich im Beisein dieser produktionsverantwortlichen Person und im angemeldeten Zeitraum erlaubt.
- Die produktionsverantwortliche Person ist für die Einhaltung der Verhaltensregeln aller Anwesenden zuständig.
- Eine Studioqualifizierung ist Voraussetzung für die eigenständige Benutzung der Studiobereiche. Die Qualifizierung ist eine durch Studiomitarbeiter durchgeführte Einführung, die zum selbstständigen Arbeiten mit unserer Studiotechnik verhelfen soll und gleichzeitig sicherstellen soll, dass Verhaltensregeln und Verantwortlichkeiten verstanden sind. Mehr Informationen zu dem Thema folgen im Kapitel „Studioqualifizierung“. Der Zutritt und Benutzung der Studios ist ansonsten nur unter Aufsicht der Studiomitarbeiter gestattet.
- Publix stellt den Kunden die technische Ausstattung in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet.
- Die Studios sind zwar akustisch behandelt, gelten durch die Lage allerdings nicht als tonsicher. Störgeräusche können vorkommen und stellen keinen Mangel dar.
- Verlängerungen sind nach Verfügbarkeit möglich, bedürfen allerdings der vorherigen Absprache mit dem Studiopersonal. Nutzer der Publix App können den Buchungszeitraum bei Verfügbarkeit selbstständig verlängern.
- Die Rechnung wird soweit nicht anders vereinbart nach Durchführung gestellt und beinhaltet den tatsächlichen ausgeführten Leistungsumfang.
- Unsere Preise sind Gegenstand der Anpassung. Die aktuellen Preise sind dem Angebot zu entnehmen und bleiben für abgeschlossene Verträge gültig.
3. Studioqualifizierung
- Die Studioqualifizierung berechtigt Nutzer und deren Teilnehmer zum unabhängigen Betreten der jeweiligen Studiobereiche zur Durchführung von eigenen Produktionen als produktionsverantwortliche Person.
Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Teilnehmer die Bestandteile dieser AGB sowie alle aufgeführten Verhaltensregeln anwenden. Zudem ist der Kunde dafür verantwortlich nur qualifizierten Teilnehmern Zugang zu der Studiotechnik zu geben. Eine Teilnahme an der nachfolgend dargestellten Studioqualifizierung berechtigt Teilnehmer des Kunden zur Nutzung der Technik.
-Nutzer des mobilen Buchungssystems werden im Rahmen der Studioqualifizierung für die Buchung per App freigeschaltet.
-Die Studioqualifizierung findet persönlich und vor Ort in den Publix Studios statt.
-Das Ziel der Studioqualifizierung ist es den Nutzern sicheres, eigenständiges Arbeiten mit der relevanten Technik zu ermöglichen und ein generelles Verständnis zu vermitteln, wie bei uns mit den Studios und der Studiotechnik umzugehen ist.
- Nach schriftlicher Bestätigung der Studioqualifizierung durch Publix, ist diese für die darauf genannte Dauer und Bereiche gültig. Publix bietet zu festen, öffentlich angekündigten Terminen kostenloste Studioqualifizierungen an, die zur Nutzung der obengenannten Flächen und Services berechtigen. Außerhalb dieses durch Publix angebotenen kostenlosen Angebotes sind Studioqualifizierungen grundsätzlich kostenpflichtig.
4. Verhaltensregeln
Um einen sicheren und reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, gelten ab sofort und bis auf Widerruf folgende Verhaltensregeln in den Studioräumen. Ausnahmen von diesen Regelungen sind nur in besonders begründeten Fällen möglich und bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung durch das Studiopersonal.
- Die Nutzer haben sich vor Beginn der Arbeit mit den Notfalleinrichtungen (Feuerlöscher, Fluchtwege, Feuermelder) vertraut zu machen.
- Fluchtwege und Türen dürfen nicht verstellt werden. Fluchtwege dürfen nur im Fluchtfall genutzt werden.
- Das Blockieren von Türen ist nicht zulässig.
- Die Studioeinrichtungen und Studioräume sind pfleglich zu behandeln. Die Ordnung im Studio ist nach Benutzung wiederherzustellen. Verschmutzungen sind zu melden. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.
- Es gilt Verschlusspflicht der Türen bei Abwesenheit sowie ein absolutes Feuer-, Rauch-, Ess- und Trinkverbot im ganzen Studiobereich. Davon ausgenommen sind Wasserflaschen die nur zum Trinken geöffnet und sofort wieder verschlossen werden. Am Tisch im Audiostudio und am Videoset sind Wassergläser produktionsbedingt erlaubt. Die produktionsverantwortliche Person haftet dennoch für jegliche Flüssigkeitsschäden und diese sind sofort mitzuteilen.
- Es sind nur die Gerätschaften zu nutzen, für die eine Einweisung stattgefunden hat.
- Werden Einstellungen an Geräten verändert sind diese auf den Ursprungszustand zurückzubringen.
- Treten bei der Bedienung der technischen Anlagen Probleme auf, die sich nicht durch vorgeschriebene und allgemein bekannte Bedienungsschritte beheben lassen, so ist dies den Mitarbeitern unverzüglich mitzuteilen.
- Es ist nicht zulässig, beschädigte Geräte und Leitungen zu benutzen, eigenmächtig auszutauschen, zu reparieren oder fehlende Geräte von anderen Arbeitsplätzen zu ergänzen. Werden Beschädigungen festgestellt, so ist ein Mitarbeiter des Studios unverzüglich darüber zu informieren. Es dürfen nur den Vorschriften entsprechende Geräte, Arbeitsmittel und Werkzeuge benutzt werden. Insbesondere dürfen nur Geräte an das Netz angeschlossen werden, die mit einem der Schutzart entsprechenden Stecker versehen und geprüft sind. Die Nutzung privater und anderer Geräte bedarf der Rücksprache.
- Aufgrund der hohen Wärmeentwicklung sind die Studiolampen weder mit bloßen Händen anzufassen (Verbrennungsgefahr!) noch durch Gegenstände abzudecken (Brandgefahr!).
- Kabel sind stets so zu verlegen, dass davon keine Stolpergefahr ausgeht und auf die ausreichende Standsicherheit von Stativen ist zu achten.
- Das Studioinventar verbleibt ausnahmslos zu jeder Zeit in den Räumen. Kabel sind aufgerollt zu verstauen. Bei Geräten mit eingebauten Akkus sind diese wieder in ihre Ladestationen zu stellen.
- Der Einsatz pyrotechnischer Erzeugnisse sowie Geräten, die Nebel oder Rauch erzeugen sind nicht erlaubt.
- Das Mitbringen von Tieren ist nur nach schriftlicher Genehmigung erlaubt.
- Die Studioräume und Schnittplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Veränderungen an den Anlagen im Studio sowie Eingriffe in die elektrische Installation sind untersagt.
- Die Installation von Softwarekomponenten auf den Rechnern ist untersagt.
- Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Studios, der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
- Bitte vermeidet unnötigen Stromverbrauch und schaltet Licht und Geräte aus.
- Wir stehen bei allen Fragen und Problemen gerne zur Verfügung. Bei Unklarheiten jeglicher Art im Zweifelsfall lieber nachfragen.
5. Vertragsschluss
- Der Vertragsschluss erfolgt in Folge einer Geschäftsanbahnung via E-Mail oder über das Online-Buchungsverfahren in der App. In beiden Fällen gelten die angehängten oder verlinkten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Studios und diese werden mit Vertragsschluss vom Kunden akzeptiert.
- Bei Anbahnung per E-Mail sind dem Angebot die aktuelle Studio-AGB beigefügt. Mit der Annahmeerklärung des Kunden werden die Studio-AGB akzeptiert und mit Abgabe der Buchungsbestätigung durch Publix gilt der Vertrag als abgeschlossen.
- Bei Abschließen der Buchung über die App kommt ein Vertrag mit Publix zustande. Die aktuelle Studio-AGB ist verlinkt und wird mit der Buchung anerkannt.
- Publix haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Publix gGmbH zurückzuführen sind. Die Haftung von Publix für die Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleibt ebenfalls unberührt.
6. Zahlungsmodalitäten
- Alle Preise von Publix sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Publix unterstützt Kunden mit gemeinnütziger Gesellschaftsform dadurch, dass das Entgelt deutlich unter den Kosten liegt (§ 58 Nr. 1 AO). Bei Inanspruchnahme eines Rabattes erklärt der Kunde, die Voraussetzungen nach § 58a AO zu erfüllen, spricht den Status der Gemeinnützigkeit zu haben. Gemeinnützige Kunden verpflichten sich, eine der folgenden Unterlagen an Publix zu übergeben (vgl. § 58a AO): Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid, deren Datum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder Freistellungsbescheid, dessen Datum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder Bescheid über die Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Absatz 1, dessen Datum nicht länger als drei Jahre zurückliegt, wenn der empfangenden Körperschaft bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erteilt wurde.
- Der Kunde verpflichtet sich, Publix unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Gemeinnützigkeit entzogen wird. Eine unterlassene Anzeigepflicht könnte den Entzug der Gemeinnützigkeit von Publix zur Folge haben, was zu erheblichen steuerlichen Nachforderungen und damit zu Schadensersatzforderungen von Publix gegenüber dem Nutzern führen könnte.
- Die Bezahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Barzahlung ist nicht möglich.
- Rechnungen von Publix ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Publix gGmbH alle weiteren und zukünftigen Leistungen einzustellen.
- Publix wird offene Zahlungen des Kunden in den folgenden Mahnstufen anmahnen: Erste Stufe: 14 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit;
- Zweite Stufe: 28 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit (bzw. 14 Tage nach erster Mahnung);
- Dritte Stufe: 40 Tage nach Rechnungsdatum / Fälligkeit (bzw. 12 Tage nach der zweiten Mahnung).
7. Datenschutz
- Publix wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
- Im Gebäude sind zur Erhöhung der Sicherheit in begründeten Fällen Teilbereiche durch Videokameras überwacht. Einzelfallbezogen werden im Einklang mit der DSGVO Aufnahmedaten gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist.
- Der Kunde wird mit der gesondert vom Publix zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung sein Einverständnis für die, für die Vertragsdurchführung notwendige Nutzung der Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erklären.
8. Kündigungen/Stornierungen
- Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit ordentlich zu kündigen.
Im Falle von Kündigungen individuell abgeschlossener Verträge werden folgende Entschädigungen, bezogen auf den Netto-Vertragspreis von terminierten Leistungen, fällig:
- 20% ab Buchungsbestätigung
- 50% ab 5 Tagen vor Buchungsbeginn
- 100% bei weniger als 24 Stunden vor Buchungsbeginn
- Publix kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde im Vertrag unrichtige Angaben gemacht hat, grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.
- Macht Publix vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, so hat der Kunde weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf Ersatz seiner Auslagen oder seines entgangenen Gewinns.
- Im Falle von Stornierungen über die App gebuchter Leistungen gelten dabei die dort vermerkten Stornierungsbedingungen.
9. Haftung
- Publix haftet gegenüber dem Kunden nicht für den Verlust von durch den Kunden eingebrachten Sachen bei Diebstahl oder im Falle des sonstigen Abhandenkommens.
- Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Bereich einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
- Publix übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Publix unterbleiben. Sofern Publix von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde Publix von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt Publix die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Publix von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
- Die Sicherheit und Integrität der auf unseren Geräten gespeicherten Daten können wir nicht garantieren. Wir empfehlen das Nutzen eigener Speichermedien.
10. Schlussbestimmungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- Publix behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Publix wird die Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist der Sitz von Publix in Berlin.
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechts- Wirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
Stand der AGB: 28.08.2024